Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://iva.nrw.de veröffentlichten Webanwendung des Landesbetriebs Straßenbau NRW.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Juli 2026 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.
Die im Rahmen dieser Überprüfung festgestellten Unvereinbarkeiten mit den zuvor genannten Anforderungen wurden im Rahmen einer Überarbeitung der entsprechenden Stellen behoben.
Erstellung bzw. letzte Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.07.2026 erstellt und zuletzt am 01.08.2026 aktualisiert.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Nutzen Sie dafür bitte das Meldeformular zur Barrierefreiheit.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW erreichen Sie per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.